Sie entstand im Zuge der Gemeindegebietsreform von 1999 durch den Zusammenschluss der Kurorte Bad Gottleuba (Moorheilbad) und Berggießhübel (Kneippkurort) sowie der Gemeinden Langenhennersdorf und Bahratal
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
5542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01816
Vorwahlen
035023, 035025, 035032, 035054
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Gottleuba-Berggießhübel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 beschlossen, das Bebauungsplan-Verfahren für den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB weiterzuführen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB wegen Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anwendbar ist.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Karlsleite 2“ wurde gebilligt und soll vom 30. September bis 1. November 2024 erneut öffentlich ausgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen der Planstraße, Festsetzungen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Präzisierungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und grünordnerischen Festsetzungen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt, und der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Offenlage des Planentwurfs erfolgt im Beteiligungsportal Sachsen und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sowie im Rathaus der Stadt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.